Hygieneplan

 

Im Schuljahr 2020/2021 besuchen 159 Schülerinnen und Schüler in acht Klassen (alle Jahrgänge sind zweizügig) die Grundschule Hengelage in Quakenbrück.

Das Kollegium besteht aus der Schulleitung sowie 13 weiteren Grundschullehrerinnen, einem Förderschullehrer, einer Sekretärin, zwei Sozialarbeiterinnen, drei Vertretungskräften, neun pädagogischen Mitarbeitern, einem Hausmeister, einer Bundesfreiwilligendienstlerin und zwei Küchenhelferinnen.

 

Grundschule Hengelage

Schulstr. 13

49610 Quakenbrück

Tel. 05431-2144

E-Mail: info@gs-hengelage.de

Homepage: www.grundschule-hengelage.de

 

Inhalt

  1. Vorwort

  2. Unterricht nach dem Kohorten-Prinzip

  3. Persönliche Hygiene

  4. Raumhygiene

  5. Reinigung

  6. Hygiene im Sanitärbereich

  7. Wegeführung

  8. Schulsport

  9. Konferenzen und Versammlungen

  10. Meldepflicht

 

 

  1. Vorwort

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres ist der Schulbetrieb von Szenario B auf Szenario A gewechselt. Dies bedeutet für uns einen eingeschränkten Regelschulbetrieb. Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, ist an unserer Schule das Kohorten-Prinzip eingeführt worden (siehe Punkt 2).

Der neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch in erster Linie durch die Tröpfcheninfektion übertragbar. Dies erfolgt vor allem über die Schleimhäute der Atemwege, aber auch indirekt über Hände, die dann mit Mund und Nasenschleimhaut sowie Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Daher ist eine persönliche Hygiene besonders wichtig.

Um die Gesundheit aller zu schützen, hat das Kollegium den Eltern einige Informationen zu den hygienischen Maßnahmen und Regeln zukommen lassen. Diese sollten mit den eigenen Kindern besprochen und erklärt werden.

Auch die Klassenlehrerinnen erklären den Schülerinnen und Schülern bei ihrer Ankunft in der Schule die wichtigen hygienischen Maßnahmen und Regeln, an die sie sich während des Schulvormittages halten müssen.

 

 

  1. Unterricht nach dem Kohorten-Prinzip

Der Unterricht findet nach dem Kohorten-Prinzip statt. Jeder Jahrgang gilt als eine Kohorte. Innerhalb der Kohorten wird auf den Mindestabstand verzichtet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die einzelnen Gruppen nicht untereinander vermischen. So lassen sich im Falle einer Coronavirus-Infektion die Quarantänemaßnahmen auf eine bestimmte und vor alle eindeutige Anzahl Personen beschränken.

Dies bedeutet, dass an unserer Schule eine strikte Trennung der Jahrgänge vollzogen wird. Besonders deutlich wird dies an den versetzten Pausenzeiten, so dass sich jeweils nur zwei Kohorten auf dem Pausenhof befinden, die sich in zwei unterschiedlichen Bereichen (deutlich gekennzeichnet und abgesperrt) aufhalten. Dadurch haben sich die Unterrichtszeiten der Klassen im Verlauf des Vormittags verändert. Die Anfangs- und Endzeiten sind jedoch geblieben.

 

 

 

 

Unterrichtszeiten Klassen 1 / 2

 

 

1. Stunde 7.55 - 8.45

2. Stunde 8.55 - 9.35

Frühstückspause 9.35 - 9.50

Pause 9.50 - 10.05

3. Stunde 10.05 - 10.50

Pause 10.50 - 11.10

4. Stunde 11.10 - 11.55

Pause 11.55 - 12.10

5. Stunde/ Betreuung 12.10 - 12.55

 

Unterrichtszeiten Klassen 3 / 4

 

1. Stunde 7.55 - 8.45

2. Stunde 8.50 - 9.35

Pause 9.35 - 9.50

Frühstückspause 9.55 - 10.05

3. Stunde 10.05 - 10.50

4. Stunde 10.55 - 11.40

Pause 11.40 - 11.55

5. Stunde 11.55 - 12.55

 

 

3. Persönliche Hygiene

Bei Krankheitszeichen (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen) bleiben die Schülerinnen und Schüler zu Hause. Es wird darauf geachtet, sich nicht mit den Händen ins Gesicht (Mund, Augen und Nase) zu fassen. Es gibt keinen Körperkontakt (keine Umarmungen, kein Händeschütteln, …). Gegenstände wie Schreibutensilien, Hefte, Becher werden nicht mit anderen geteilt. Der Kontakt zu Türklinken wird minimiert, indem Ellenbogen benutzt werden. Husten/Niesen erfolgt in die Armbeuge und dabei wird größtmöglicher Abstand gehalten. Vor Unterrichtsbeginn und nach einem Toilettengang wäscht sich jedes Kind unter Aufsicht der Lehrerin für 20-30 Sekunden die Hände mit Seife (im Klassenraum).

Beim Betreten des Schulgebäudes am Morgen und beim Verlassen des Schulgebäudes am Mittag, bei den Toilettengängen und bei den Fahrten zum Sport mit dem Schulbus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden! Im Unterricht ist der Mund-Nasen-Schutz nicht erforderlich, kann aber auf eigenen Wunsch benutzt werden.

 

 

  1. Raumhygiene

 

In den Klassenräumen ist aufgrund des Kohorten-Prinzips kein Mindestabstand erforderlich. Dennoch sind die Tische mit größtmöglichem Abstand aufgestellt, um auch hier eine Distanz untereinander zu schaffen.

Nach jeder Unterrichtsstunde erfolgt ein Stoßlüften.

  1. Reinigung

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) wird weiterhin beachtet. In der Grundschule Hengelage steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund, da Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich bisher nicht vorliegen. Es erfolgt eine tägliche Reinigung mit den üblichen Reinigungsmitteln. Besonders stark und gründlich werden Türklinken, Handläufe, Lichtschalter, Tische, Telefone und Kopierer sowie alle Griffbereiche gereinigt.

 

 

  1. Hygiene im Sanitärbereich

Auf dem WC sind ausreichend Seife und Einmaltücher vorhanden. Eine Eingangskontrolle erfolgt durch ein Schild (Toilettenampel). Sollte es den Schülerinnen und Schülern schwer fallen, sich an die Regeln zu halten, führen Lehrkräfte Eingangskontrollen durch.

 

 

  1. Wegeführung

Vor Beginn des Unterrichts sammeln sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Schulgebäude in denen für sie markierten Bereichen. Die aufsichtführenden Lehrkräfte der Frühaufsicht stehen den Schülerinnen und Schülern unterstützend zur Seite. Ab 7:50 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler durch ihre unterschiedlichen Eingänge in ihre Klassenräume.

Nach Unterrichtsschluss werden die Schülerinnen und Schüler durch die unterschiedlichen Ausgänge die Schule verlassen.

Sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen der Schule tragen die Kinder einen Mundschutz!

An der Bushaltestelle sorgen die aufsichtführenden Lehrkräfte für genügend Abstand und achten auf das Tragen des Mundschutzes.

 

Eingang Klasse 1: hintere Schuleingangstür

Eingang Klasse 2: vordere Schuleingangstür

Eingang Klasse 3: Schuleingangstür ehemals Paul-Moor

Eingang Klasse 4: hintere Eingangstür am Pausenhof (hinter dem Parkplatz)

 

 

 

 

  1. Schulsport

Sportunterricht findet unter Einhaltung der Hygienemaßregeln (Mundschutz, Abstandshaltung) in der Artland-Sporthalle statt. In der Turnhalle kann der Mundschutz abgenommen werden. Kontaktsportarten werden vermieden. Benutzte Geräte werden nach dem Unterricht desinfiziert.

 

  1. Konferenzen und Versammlungen

Besprechungen und Konferenzen werden auf das notwenige Maß begrenzt. Dabei wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes geachtet. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen. Klassenversammlungen werden nur abgehalten, wenn sie unabdingbar sind.

 

  1. Meldepflicht

Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus wird der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitgeteilt. Das gilt auch für alle Mitarbeiter der Grundschule Hengelage.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i.V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schule dem Gesundheitsamt zu melden.